ENERGIE  |  von Günter Schlusche

Erdwärme im Altbau

Erfahrungen einer Eigentümergemeinschaft


Ende 2021 stellten wir – eine Eigentümergemeinschaft mit drei Parteien – fest, dass unsere beiden 34 Jahre alten Gasheizkessel nicht mehr regulär liefen. Eine Reparatur war nicht möglich, weil Ersatzteile nicht mehr lieferbar waren. Wir entschieden uns daher für eine neue Heizanlage und holten bei einem von der Investitionsbank Berlin (IBB) zertifizierten Energieberater ein Gutachten ein. Dieses wurde vom Bund zu 65 % und vom Land Berlin zu 23 % gefördert, unser Eigenanteil war also gering.

Ausgangssituation

Das Haus von 1897 hat drei Wohnungen und eine Arztpraxis mit insgesamt 438 m² beheizter Nutzfläche und wird von acht Personen bewohnt. 1990–92 wurde es grundlegend saniert, einschließlich neuer Strom-, Wasser- und Heizungsleitungen sowie Dämmung von Dach und Nordostfassade. Bis September 2023 heizten zwei Gaskessel, einschließlich Warmwasser.

Da wir zunächst bei Gas bleiben wollten, holten wir Angebote für einen neuen Gaskessel (45–50 kW, mit Warmwasserspeicher) ein. Sie lagen zwischen 21.000 und 25.000 €.


Das Energiegutachten – und was wir daraus machten

Das Gutachten (Reckonergy / DeineEnergie UG, Berlin) lag zwei Monate später vor: beeindruckende 120 Seiten mit Gebäudeanalyse, Heizlastberechnung, empfohlenen Maßnahmen samt Fördermöglichkeiten und einem Sanierungsfahrplan – allerdings mit viel unspezifischem Standardtext.

Viele der empfohlenen Maßnahmen waren grundsätzlich richtig, passten aber nicht zu unserem Haus oder hätten uns finanziell überfordert. Es ging also darum, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Dabei halfen uns unabhängige Experten, Fachtagungen wie die Berliner Energietage, Fachforen wie der Aktionskreis Energie Steglitz-Zehlendorf und Gespräche mit Fachfirmen.

Wende durch die Ukraine-Krise

Wenige Tage nach Eingang des Gutachtens überfiel Russland am 24.2.2022 die Ukraine, die Energiepreise stiegen dramatisch. Kurz darauf entschieden wir uns für eine Wärmepumpe. Bewusst verzichteten wir auf eine Dämmung der Stuckfassade, die wir vor 32 Jahren in Selbsthilfe erneuert hatten, auf neue Heizkörper und Leitungen, die damals fast vollständig erneuert worden waren, und auf eine Fußbodenheizung, für die alle Dielenböden hätten entfernt werden müssen.


Ab März 2022 suchten wir Firmen für eine Luft- oder eine Erdwärmepumpe – zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Viele Betriebe waren ausgelastet, und manche boten nur die Luftwärmepumpe an, mit der sie am meisten Erfahrung hatten. Deren Lärm war für uns ein Problem: Der einzig mögliche Aufstellort lag vor zwei Schlafzimmern in unserem Garten, den alle intensiv nutzen. Dach oder Keller kamen nicht in Frage.


Firmen für Geothermie waren dünn gesät. Zum Glück stand in der Nachbarschaft seit acht Jahren eine solche Anlage. Die Firma, die sie gebaut hatte – Dreßler Brunnen- und Heizungsbau, Potsdam –, gab uns das einzige Geothermie-Angebot, das auch das mit Abstand teuerste Angebot war. Diese Mehrkosten wurden aber großenteils durch die höhere Förderung für Geothermie-Wärmepumpen ausgeglichen. Auch der Energieberater riet zur Erdwärmepumpe, obwohl wir auf wichtige Dämmmaßnahmen verzichteten. Auf Empfehlung der Firma wurde die Wärmepumpe etwas größer dimensioniert.

Genehmigungen und Förderanträge

Anfang Juni 2022 beantragten wir die wasserrechtliche Erlaubnis für sechs Erdwärmesonden à 99,9 m. Den Lageplan erstellten wir selbst. Vorgeschrieben waren mindestens 2 m Abstand zu Haus und Nachbargrenze und 6 m zwischen den Bohrungen – über die Hälfte unserer Freifläche. Die Erlaubnis kam nach zweieinhalb Monaten. Die Auflagen betrafen vor allem die wasserdichte Ummantelung der Bohrlöcher, damit die Soleflüssigkeit auch im Havariefall nicht ins Grundwasser gelangt.


Zeitgleich stellten wir Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der IBB. Nötig waren eine technische Projektbeschreibung des Energieberaters, Angebot und Erklärung der Baufirma sowie ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Die rein digitale Antragstellung war eine Herausforderung. Nach gut zwei Monaten bewilligte das BAFA bis zu 38 % der Bausumme, die IBB Ende November 2022 bis zu 25 %.

Verzögerter Baubeginn, reibungslose Ausführung

Den Auftrag erteilten wir im August 2022 – doch wegen Liefer- und Personalengpässen im Wärmepumpenboom verschob sich der Beginn auf das Frühjahr 2023. Da die Förderbescheide zwölf Monate Ausführungsfrist gewährten, war das unkritisch. Die Wärmepumpe (Stiebel Eltron WPE-I 33 H 400 Premium) benötigte einen stärkeren Stromanschluss (davon 20,4 kVA für die Wärmepumpe); der Hausanschluss wurde im Frühjahr 2023 problemlos erneuert.


Im Juni 2023 begannen die Bohrungen mit einem 1,8 m breiten Raupenbohrgerät mit rund 8 m hohem Gestänge und einem Kleinbagger. Jede Bohrung brauchte nur etwa 2 m², hinzu kamen aber je eine Spülgrube und ein 50 cm breiter Graben in 1 m Tiefe, der alle Sonden mit der Wärmepumpe im Keller verbindet. Mehr als die Hälfte des Gartens war damit belegt. Pro Bohrung waren etwa drei Tage nötig; eine Bohrversicherung war Auflage der Wasserbehörde. Havarien oder Überraschungen im Boden – fast durchgehend feiner grauer Sand – gab es nicht. Nach vier Wochen war der Außenbereich fertig.


Nach weiteren sechs Wochen waren alle Bauteile geliefert, der Einbau im Keller dauerte zwei Wochen. Ende September 2023, rechtzeitig zur Heizperiode, ging die Anlage in Betrieb. Bis auf den Tausch einer Steuerungsplatine und kleine Nachjustierungen läuft sie seither einwandfrei.

Abruf der Fördermittel

Schon Ende Oktober 2023 war der wiederhergestellte Garten vom vorherigen nicht mehr zu unterscheiden. Alle Rechnungen – auch für den Hausanschluss und den Garten – reichten wir nach Prüfung durch den Energieberater ein. Das BAFA zahlte nach einem Monat, noch vor Weihnachten 2023, rund 35 % der Gesamtkosten aus, die IBB drei Monate später rund 24 %. Insgesamt wurden 59 % der Kosten gefördert, unser Eigenanteil lag bei 41 %. Die gesamte Maßnahme war in eineinhalb Jahren abgewickelt.

Auswertung nach drei Heizperioden

Von September 2023 bis September 2026 zahlten wir für Heizung und Warmwasser im Schnitt rund 7.000 € Strom pro Jahr – etwa die Hälfte der früheren Gaskosten. Der Energieverbrauch sank von 91.515 kWh Gas auf rund 20.700 kWh Strom pro Jahr, also auf etwa 22 %. Ein großartiges Ergebnis, energiepolitisch wie wirtschaftlich.


Anmerkung: Unsere Photovoltaikanlage erzeugte 2025 rund 4.044 kWh, die wir bis Ende 2032 für 18,92 ct/kWh ins Netz einspeisen. Danach prüfen wir, den Strom zu speichern und selbst zu nutzen, etwa für die Wärmepumpe.

Verzögerter Baubeginn, reibungslose Ausführung

Den Auftrag erteilten wir im August 2022 – doch wegen Liefer- und Personalengpässen im Wärmepumpenboom verschob sich der Beginn auf das Frühjahr 2023. Da die Förderbescheide zwölf Monate Ausführungsfrist gewährten, war das unkritisch. Die Wärmepumpe (Stiebel Eltron WPE-I 33 H 400 Premium) benötigte einen stärkeren Stromanschluss (davon 20,4 kVA für die Wärmepumpe); der Hausanschluss wurde im Frühjahr 2023 problemlos erneuert.


Im Juni 2023 begannen die Bohrungen mit einem 1,8 m breiten Raupenbohrgerät mit rund 8 m hohem Gestänge und einem Kleinbagger. Jede Bohrung brauchte nur etwa 2 m², hinzu kamen aber je eine Spülgrube und ein 50 cm breiter Graben in 1 m Tiefe, der alle Sonden mit der Wärmepumpe im Keller verbindet. Mehr als die Hälfte des Gartens war damit belegt. Pro Bohrung waren etwa drei Tage nötig; eine Bohrversicherung war Auflage der Wasserbehörde. Havarien oder Überraschungen im Boden – fast durchgehend feiner grauer Sand – gab es nicht. Nach vier Wochen war der Außenbereich fertig.


Nach weiteren sechs Wochen waren alle Bauteile geliefert, der Einbau im Keller dauerte zwei Wochen. Ende September 2023, rechtzeitig zur Heizperiode, ging die Anlage in Betrieb. Bis auf den Tausch einer Steuerungsplatine und kleine Nachjustierungen läuft sie seither einwandfrei.

Behauptungen über Wärmepumpen, die wir widerlegen können

„Wärmepumpen verursachen Lärm und Vibrationen.“ Das gilt allenfalls für Luftwärmepumpen. Unsere Erdwärmepumpe ist kaum hörbar, wohl leiser als die alte Gasheizung, und vibriert nicht.


„Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau.“ Unsere steht im Keller eines Altbaus von 1897 mit Mauerwerk von 56/42/28 cm Stärke und Holzbalkendecken.


„Nur mit Wärmedämmung und Isolierglas.“ Die Stuckfassade blieb ungedämmt, gedämmt sind nur Brandwand und Dachschrägen. Rund 80 % der Fenster sind 33 Jahre alte Kastendoppelfenster mit Einfachverglasung, der Rest ist etwa 50 Jahre alt – alle wurden beibehalten.



„Wenn eine Wärmepumpe kommt, muss alles raus.“ Alle Heizkörper (32 bzw. 45 Jahre alt) und das Verteilsystem blieben erhalten, nur die Heizungspumpe wurde ersetzt und die Vorlauftemperatur leicht gesenkt. Eine Fußbodenheizung gibt es nicht.


Weitere Missverständnisse

„Das Energiegutachten beantwortet alle Fragen.“ Es analysiert das Gebäude und zeigt Alternativen auf, ersetzt aber nicht die eigene Prioritätensetzung und einen gewissen Sachverstand. Zudem ist der Förderdschungel schwer durchschaubar und ändert sich ständig.


„Der Eigentümer muss nichts machen.“ Die Eigentümergemeinschaft muss jederzeit handlungsfähig sein und braucht ein Mindestmaß an technischem Verständnis. Die Förderanträge bleiben in ihrer Hand – Energieberater und Baufirma liefern dafür aber wichtige Unterlagen.


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